Heute einmal wieder ein kritischer Beitrag – bzw. ein informativer. Uns fällt in letzter Zeit wieder mal massiv auf, dass in augenscheinlichen Produktposts steht „habe ich rausgesucht“, „besorgt bei xy“, „dort gefunden“ oder oder oder. Diese Äußerungen stellen für den Leser keine Eindeutigkeit dar, ob es sich nun um Werbung handelt, haben wir recht? Dann dürfte dieser Beitrag sowohl für Leser als auch für Blogger interessant sein.

Ein Blog zu betreiben boomt gerade zu in der heutigen Zeit. Klar, ist die Aussicht verführerisch mit seiner eigenen Seite vielleicht auch noch ein paar Pennys zu verdienen. Wie schnell man aber da die private Sparte verlässt und ins gewerbliche hineinrutscht ist nicht jedem klar. Wir haben darüber schon mehrere Beiträge verfasst:

Davon mal ganz abgesehen ist eben die Werbung für andere Plattformen, Produkte oder Firmen, sobald dafür Ware oder Geld fließt: gewerblich einzustufen…

 

Werbung, die nicht werblich klingen soll

Kommen wir nun aber zum Knackpunkt. Man liest wieder mal darüber, welch tolle Sachen präsentiert werden und „besorgt“ oder „herausgesucht“ wurden, so ist es oftmals als Leser natürlich nicht nachvollziehbar, ob da nun Werbung „erkauft“ wurde oder Blogger xy aus eigener Tasche bezahlt hat und genau dieser Sachverhalt macht es zum Spiel mit dem Feuer. 
Seit 2004 gibt es ein Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) – nochmal zur Verdeutlichung, es ist ein Gesetz, keine Richtlinie oder ein Leitfaden! In diesem Gesetz wird gefordert, dass u. a. Angaben für den Verbraucher nachvollziehbar und vergleichbar sind. Zudem soll Konkurrenz und Verbraucher vor rechtskonformer Werbung geschützt werden mithilfe dieser Niederschrift.
Nun haben wir uns einmal die Mühe gemacht und ein Gerichtsentscheid ergoogelt:  Das Kammergericht Berlin entschied Mitte des Jahres 2006, dass Werbung als solche klar erkennbar sein muss und vom übrigen Inhalt der Angebote (Print- wie Onlineangebote) eindeutig getrennt sein, § 13 Abs. 1 Satz 1 MDStV. 
Zudem wurde entschieden, dass Medien Links von Onlineplattformen, die zu extrernen Seiten mit Werbeprodukten führen, innerhalb des Textes als Werbung kenntlich gemacht werden müssen. Wer das nachlesen möchte, kann gerne diesen Link folgen. http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=317 (aufgerufen am 08.11.2014)
Dort ist unter anderem auch folgende Passage abgedruckt: „…Eine relevante Täuschung im Sinne des § 4 Nr. 3 UWG liegt stets vor, wenn dem Leser eine entgeltliche Anzeige als schlicht redaktioneller Beitrag präsentiert wird. Unlauter ist hierbei insbesondere, wenn Anzeigen in Stil und Aufmachung von Reportagen oder redaktionellen Beiträgen gebracht werden, ohne den Anzeigencharakter deutlich zu machen…„(Quelle: Rechtsanwalt Thomas Gramespacher / http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=317)
Weiterhin wird beschrieben, dass für den Leser, wie schon erwähnt eine Eindeutigkeit herrschen sollte. Leider wird hier (so unser Eindruck) bares Gesetz mit Füßen getreten. Den Aspekt, den wir dabei noch wesentlich schlimmer finden, ist, dass auf 4 verschiedenen Blogs die Sachen eindeutig als „zur Verfügung gestellt durch“ oder „gesponsert“ gekennzeichnet werden, aber bei dem 5. Blogger sollen die Sachen plötzlich „besorgt“ wurden sein? Dass sich hier Leser nicht verkackeiert vorkommen ist uns ein Rätsel.

Gefahr nicht unterschätzen bitte!

Nun mag manch Webseitenbetreiber denken: „Mir doch schnuppe, wenn die Firma dann eins auf den Deckel bekommt“, aber ganz so einfach ist das nicht. In einem weiteren Gerichtsurteil (Grundsatzurteil Az. I ZR 121/03) wurde eindeutig festgelegt, dass auch der Betreiber einer Webseite für die Schleichwerbung haftbar gemacht werden kann und im Falle des Falles auch für den entstandenen Schaden bealngt werden kann, wenn er die Prüfung des Inhalts der Werbeanzeigen unterlassen hat oder den Rechtsverstoß grob fahrlässig übersieht. Wer Werbung eindeutig nicht kennzeichnet, obwohl es sich um Werbung handelt – handelt nicht nur grob fahrlässig, sondern in unseren Augen sogar vorsätzlich.

Abmahngefahr?

Die Gefahr einer Abmahnung sollte man übrigens auch nicht unterschätzen, denn diese kann nicht nur von seitens der Verbraucher kommen, sondern auch von Firmen, die sich in ihrem Wettbewerb bedroht oder hintergangen fühlen.
Und jetzt mal ehrlich: So macht das Bloggen keinen Spaß. Es macht doch nichts, wenn man ehrlich ist und den Lesern sagt, ja, das habe ich bekommen und ich schreibe euch meine ehrliche Meinung darüber.
Mehr möchten wir an dieser Stelle dazu nicht sagen. Es soll jeder machen wie er möchte, aber Verbraucher im Dunkeln tappen lassen, ist einfach unfair!
Deshalb kennzeichnen wir unsere Beiträge von je her eindeutig mit dem Wort -sponsored- oder
-sponsored Post- oder kostenfrei zur Verfügung gestellt durch… und schreiben zusätzlich von wem wir die Sachen oder Artikel bekommen haben.

– Dieser Beitrag spiegelt unsere eigene Meinung, Denkweise und unsere Erfahrungen wieder. Er wurde eigens von uns recherchiert und ersetzt in keinem Fall eine Rechtsberatung. Im Falle des Falles kann sich auf diesen Beitrag nicht berufen werden.