Vor geraumer Zeit berichtete ich darüber, dass es seit Januar 2013 eine neue Elterngeldregelung gibt, die vor allem Hauptangestellte trifft, die ein kleines Nebengewerbe betreiben. Diese werden nun wie Selbständige (zur Erleichterung der Berechnung) behandelt. Dies hat zur Folge, dass nun nicht die 12 Monate vor Mutterschutzfrist als Berechnungsgrundlage angenommen werden, sondern das vorausgegangene, komplette Kalenderjahr. Für manche Mütter hat das natürlich einen großen Vorteil, z. B. wenn man im Jahr 2013 noch mehr verdient hat, doch für Randgruppen stellt das einen bösen Nachteil dar.

In meinem Fall war es ein derber Nachteil, denn mein zweiter Sohn wurde im Januar geboren, somit lagen ein paar Wochen der Mutterschutzfrist im vergangenen Kalenderjahr – dies wirkte sich wiederum nachteilig auf meine Berechnung aus, denn die gesamte Mutterschutzzeit ging mit 0 € ein. Um es nochmals zu verdeutlichen: Ich war die ganze Zeit auch Angestellte im ö. D.. In meinem Fall hatte ich die Möglichkeit (aufgrund der Mutterschutzfrist) auf das vorher liegende Kalenderjahr zurückzugreifen – doch auch das war nicht möglich, denn damals befand ich mich in der Elternzeit mit meinem Ersten, genauso wie 2011. Die Berechnung würde also bis auf 2010 zurückfallen, was sich wiederum noch schlechter auf mein anzurechnendes Gehalt ausgewirkt hätte. Soviel nochmals vorab! Wer es im Detail nochmals nachlesen möchte klickt einmal *hier*

Zwischenzeitlich erreichten mich ein paar Mails von Betroffenen, die so wie ich, unter der neuen Regelung „leiden“ müssen. Vom Härtefall, der statt zustehenden 1000 € monatlich nun nur noch 300 € bekommt bis hin zu Mamis, die wie ich im Monat mehr als 100 € einbüßen. Da es im Großen und Ganzen immer wieder die gleichen Fragen sind, werde ich diese nun hier gebündelt beantworten.

Frage 1: Ich bin von der Neuregelung des Elterngeldes (nachteilig) betroffen, was muss oder kann ich tun?

Sobald der Elterngeldbescheid eingegangen ist, hat man eine bestimmte Frist (meist 4 Wochen) Zeit, um Widerspruch einzulegen. Dies solltet ihr auch tun! Ein Muster habe ich euch zur Orientierung bereitgestellt: Elterngeld-Widerspruch

Die Frist findet ihr am Ende eures Bescheids. Wer keinen Widerspruch einlegt, erkennt die Berechnung an und akzeptiert diese auch im vollem Umfang – nachträgliches meckern, wird dann nichts.

In aller Regel trudelt nach ein paar Tagen eine Eingangsbestätigung ein (wenn diese nach 2 Wochen nicht kommt unbedingt anrufen, denn die Frist läuft weiter, auch wenn der Widerspruch auf dem Postweg verloren geht). Nach weiteren, mehreren Wochen oder Monaten kommt der Widerspruchsbescheid.

Achtung: Bei manchen Elterngeldstellen (bei mir der Fall) erhält man zunächst eine Erläuterung zur Berechnung und muss nochmals ein Beiblatt ausfüllen, dass man auf dem Widerspruch bestehen bleibt. Dann erst läuft der Widerspruch zur richtigen Verwaltungsstelle. Wer dieses Blatt nicht rechtzeitig ausfüllt – ist raus.

Frage 2: Gibt es erfolgreiche Widersprüche?

Natürlich bin ich nicht Moses und kann das wissen, aber theoretisch muss jeder Widerspruch dieser Art abgelehnt werden, wenn die Sachbearbeiter sich an das Gesetz halten, denn dieses ist klar definiert und lässt keinen Spielraum. Sollte es jemanden geben, der erfolgreich zu diesem Fall Widerspruch eingelegt hat (mir ist unter 40 Leuten bisher keiner bekannt), bitte einmal „hier“ schreien!

Wer sich die Richtlinien gerne selbst zu Gemüte führen möchte, kann das gerne tun: *klick*. Wie man dort nachlesen kann ist es klar definiert – selbst wenn man 0 € erwirtschaftet hat oder gar Verlust, wird diese Regelung greifen.

Frage 3: Widerspruch hat keine Chance – also alles aus?

Sicher endet hier für die meisten Menschen der Weg, denn der Widerspruch war erfolglos und es steht eindeutig im Gesetz. Da es sich hierbei aber um eine eindeutige, soziale Ungleichbehandlung aus nicht nachvollziehbaren Gründen handelt, sollte man die Flinte nicht voreilig ins Korn werfen. Auch beim Widerspruchsbescheid hat man immer die Möglichkeit zu widersprechen: Klage erheben.

Frage 4: Oh Gott Klage – ist das nicht furchtbar und aussichtslos?

In einigen Fällen mag eine Klage keinen Sinn machen, hier aber schon – denn: Es gibt nichts zu verlieren. Da es sich um eine Sozialleistung handelt, wird die Klage beim zuständigen Sozialgericht eingereicht und ist damit kostenfrei. Man muss auch keinen Anwalt bezahlen, da man sich selbst vertreten kann, mitunter hat man sogar Anspruch auf Gerichtskostenbeihilfe – dies muss natürlich beantragt werden. Bisher sind noch alle laufenden Klagen (die mir bekannt sind) im Laufen, sodass es keine Prognose zu Erfolgsaussichten gibt. Dennoch hab ich mir Beratung eingeholt und es sieht wohl nicht ganz schlecht aus, denn diverse deutsche Gesetze formulieren eindeutig, dass keine unbegründete Schlechterstellung bei Sozialleistungen sein darf. Zudem muss es nur einen einzigen Fall geben, der Recht bekommt und schon wird dieser als Präzedenzfall herangezogen. Übrigens sehen sogar die zuständigen Elterngeldsachbearbeiter diese Ungleichbehandlung und raten zum Klageweg – ihnen sind natürlich aufgrund der Gesetzesvorschrift die Hände gebunden.

Fazit: Wichtig ist, dass man klagt, denn hier muss nicht ein Bearbeiter gemahnt , sondern ein ganzes Gesetz gekippt werden. Je mehr Menschen klagen, desto größer ist die Erfolgsaussicht.

Elterngeld bei Nebengewerbe

Frage 5: Wie läuft der Klageweg? Was gibt es zu beachten?

Wie auch beim Widerspruch hat man nur eine Frist (meist wieder 4 Wochen), um Klage zu erheben. Euer zuständiges Sozialgericht könnt ihr hier herausfinden *klick*. Nach erfolgter Eingangsbestätigung (bitte hier wieder darauf achten) wird sich das Gericht irgendwann mit dem Fall beschäftigen. Nun können mehrere Monate ins Land gehen – sogar Jahre. Wer also bis jetzt noch die Hoffnung hatte mehr Elterngeld zu bekommen, den muss ich enttäuschen. Das wird leider voraussichtlich nicht passieren. Dennoch würde man nachträglich die Entschädigung bekommen. In meinem Fall gehts mir aber einfach schlicht weg, um diese Ungleichbehandlung, die ich anfechten möchte – das mit dem Geld kann ich auf die Schnelle eh nicht ändern. Sollte das Verfahren ins Rollen kommen, erhält man zunächst schriftliche Befragungen, die einige Zeit hin und herlaufen. Irgendwann kommt es zum Prozess. Dort wird in aller Regel ein Vertreter der zuständigen Landesverwaltungsstelle oder eines anderen zentralen Verwaltungsamtes sitzen, dass die Elterngeldstelle betreut und ihr selbst. So wie ich erfahren habe, muss man nicht einmal etwas vor Ort sagen, da vorab schon alle Details befragt werden. Der Richter fällt sein Urteil und wir hoffen einfach mal das Beste. Wie gesagt, bis dahin kann es Monate oder Jahre dauern.

Frage 6: Wie formuliert man die Klage?

Eine Klage wird ähnlich dem Widerspruch formuliert. Ihr bringt dort außerdem ein, welche Gesetze eures Erachtens verletzt werden. Damit es dem einen oder anderen leichter von euch fällt, hab ich ein Muster vorbereitet: *klick*. Dieses muss natürlich angepasst werden. Des weiteren bitte ich euch, dass ihr euch mit den dort aufgeführte Gesetzespassagen auseinandersetzt. Ihr solltet wissen, warum ihr klagt und was dahinter steckt. Verklagt wird immer die Stelle, die euch den endgültigen Bescheid ausgestellt hat. In diesem Bescheid ist auch das zuständige Gericht und ein paar Erläuterungen dazu aufgeführt.

Zu meinem Stand der Dinge: Ich stecke nun im Klageverfahren und warte auf den ersten Schriftwechsel mit dem Sozialgericht. Ich werde euch berichten, was dort von mir verlangt wird und welche Fragen man mir stellt und natürlich, wie es ausgeht – wahrscheinlich gehen hierzu aber vorerst einige Monate ins Land.

So, ich hoffe damit alle Fragen beantwortet zu haben, wenn ich etwas vergessen habe, so hinterlasst einfach einen Kommi. Fragen beantworte ich nach wie vor sehr gerne per Mail und auch hier!

Danke

Sabrina