Das „inzwischen uns leidige“ Thema lässt uns leider immer noch keine Ruhe, weil wir immer wieder Nachrichten erhalten, wie „aber das ist doch Liebhaberei, weil es unter 400 € ist“. Eigentlich wollten wir hierzu heute nichts mehr posten, aber wir möchten nun einfach die Diskussion darüber beenden in Hinischt, wann unsere Schnitte unter gewerbliche Nutzung fallen und wann unter private Nutzung .

Entscheidend ist hierfür die Frage „BIN ICH UNTERNEHMER ODER PRIVAT EINZUSTUFEN?“

Wir berufen uns hier auf die Aussagen von Finanzamt, Steuerberater, unserer Ausbildung, Internet und unserem ansäßigen Gewerbeamt (die Aussagen stimmten übrigens von allen überein).

PRIVATVERKAUF

Hingegen vieler Annahmen, gibt es den Begriff PRIVATVERKAUF per Gesetz (BGB) gar nicht. „Es handelt sich hierbei um einen Privatverkauf“ liest man ja immer wieder bspw. bei Ebay. Rein gesetzlich betrachtet (BGB = Bürgerliches Gesetz Buch) gibt es in Hinblick auf Verkäufe jedoch nur die Unterscheidung Unternehmer oder Verbraucher. Ergo muss man beim Verkauf von genähten Sachen überlegen: „Handle ich als Unternehmer oder als Verbraucher“. Danach sollten sich alle weiteren Schritte richten.

Was zeichnet einen Verbraucher aus?

Ein Verbraucher stellt seine Ware niemals mit der Absicht her sie zu verkaufen.
Ein Verbraucher darf EINZELNE gebrauchte Dinge aus seinem Haushalt verkaufen. Das Gesetz definiert „handelsübliche Mengen“ Dies ist zugegeben eine sehr schwammige Formulierung.

Was bedeutet handelsüblich?

Handelüblich ist leider nicht genau definiert. Wir haben etwas recherchiert. Das OLG Hamm hat sich auch schon mit dieser Frage beschäftigt. Es liegt von Fall zu Fall im unterschiedlichen Ermessen. Und das macht das Ganze auch so gefährlich. Bei einer Mütze würde wahrscheinlich niemand etwas sagen, doch wenn man regelmäßig Genähtes verkauft, dann spricht man nicht mehr von handelsüblich. Wir würden dazu raten, auf keinen Fall im zweistelligen Bereich zu kratzen in einem Monat. Jedoch gibt es wie beschrieben keine pauschale Regelung oder Anzahl.

Mal ein Beispiel von Ebay: „Das Landgericht Berlin bestrafte eine Frau von vier Kindern als Gewerbetreibende, die innerhalb von zwei Monaten 90 Kinderbekleidungsstücke über eBay verkaufen wollte (103 O 75/06). “ Quelle: http://www.helpster.de/ebay-ab-wann-sie-sich-gewerblich-anmelden-muessen_117413

In Ausnahmefällen ist auch der Verkauf von Neuware erlaubt, wie z. B.Geschenke, die man selbst nicht nutzt oder doppelte Käufe, aber dann eben auch nicht in Massenauflage.

Zusammenfassend kann man sagen, dass ein Privatverkäufer:
Merkmal 1: keine Waren produziert mit der Absicht sie zu verkaufen.
Merkmal 2: nicht regelmäig verkauft.
Merkmal 3: nicht in größerer Menge verkauft.
Merkmal 4: nur einzelne Dinge verkauft.
Merkmal 5: gebrauchte Dinge verkauft oder Neuware nur in Ausnahmefällen.
Merkmal 6: haushaltsübliche Dinge verkauft.

Wann muss man sich als Unternehmer einstufen?

Ein Unternehmer produziert seine Ware mit dem Ziel diese zu verkaufen (Es ist egal, ob ich „Gedankengut“ (so wie wir) verkaufe oder fertige Nähware. Er hat das Ziel damit Geld zu verdienen oder eine anderweitige Entschädigung dafür zu erhalten, die ihn bereichert (Gutscheine für einen geschriebenen Artikel). Es ist dabei unerheblich, ob er im Endeffekt Verlust macht, Gewinn oder nur seine Kosten deckt (Materialkosten). Es ist unerheblich, ob er von Freunden eine kleine Entschädigung verlangt oder sich auf einen Markt stellt und dort an Fremde verkauft. Es ist unerheblich, ob er im Internet verkauft oder von angesicht zu angesicht. Dies gilt auch, wenn man nur 1 € gezielt einnimmt oder nur 2 Mützen verkauft hat. Ein Unternehmer bietet Ware planmäßig gegen Geld an. Man ist auch Unternehmer, wenn man etwas kauft, um es anschließend zu verkaufen. Es gibt hingegen fälschlicher Annahmen laut Gesetz KEINE bestimmte Grenze, die als „Freifahrtsschein“ anzunehmen ist.
P.S. Ein Unternehmer ist sowohl ein Kaufmann, wie ein anderer Gewerbetreibender, als auch ein Freiberufler.

Zusammenfassend kann man sagen, dass ein Unternehmer:
Merkmal 1: zum Zwecke des Verkaufes Ware produziert.
Merkmal 2: eine Gewinnerzielungsabsicht besitzt.
Merkmal 3: Verlust, Gewinn oder Kostendeckung verursacht – es ist schlichtweg egal.
Merkmal 4: Geld annimmt oder eine andere „Entschädigung“ für seine zum Verkauf angebote Ware.
Merkmal 5: planmäßig anbietet = Merkmal 1
Merkmal 6: ab dem ersten eingenommenen Euro (mit Gewinnerzielungsabsicht erwirtschaftet wurde) Unternehmer ist.

 DAS WICHTIGSTE

Ein Unternehmer unterliegt IMMER einer Anzeigepflicht, denn er muss sich an geltendes Recht halten und unterliegt damit i.d. R. der Umsatzsteuerpflicht, oft auch der Gewerbesteuerpflicht und / oder Einkommenssteuerpflicht. Hinzu können sogar weitere Steuerverpflichtungen kommen. Es ist schlichtweg Steuerhinterziehung, wenn dies nicht angezeigt wird. Hinzu kommen oft Widerrufsrechte, Haftungen usw. Wir können nicht mehr als euch informieren, wer der Meinung ist, dass er auf Ebay oder Dawanda oder Facebook (Facebookverkäufe sind übrigens über die reine Plattform Facebook komplett untersagt) verkaufen muss ohne dies anzuzeigen, kann dies gerne tun, aber eben ohne unsere Schnittmuster!

Liebhaberei

Wir möchten nochmal kurz auf Liebhaberei eingehen. Liebhaberei bedeutet: Ich habe im Prinzip ein Gewerbe, aber dies wirft keinen Gewinn ab, meist sogar Verlust. Es ist nicht so, dass man dies selbst festlegt, ala „Ich verkaufe hier, aber das ist nicht mal ansatzweise gewinnbringend“. Das Finanzamt bestimmt, ab wann von Liebhaberei zu sprechen ist. Sprich: Ihr müsst euren Gewinn / Verlust in jedem Fall anzeigen.

Ich habe kein Gewerbe, darf ich trotzdem Schnittmuster von Mamahoch2 gewerblich nutzen?

An dieser Stelle müssen wir zugeben, dass wir noch nicht richtig wissen wie wir verfahren. Gemeint sind an dieser Stelle die Verkäufer, die sich bspw. einmal jährlich auf den Weihnachtsmarkt stellen und dort einen Schwung genähter Sachen vertreiben. Hierfür ist es nicht immer notwendig ein Gewerbe anzumelden (entscheidet jedes Bundesland für sich, wie das gehandhabt wird). Jedoch muss natürlich der Gewinn / Verlust auch da in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Klar, könnt ihr uns in dem Fall KEINEN Gewerbenachweis vorlegen, aber es ist verständlich, dass wir uns auch dann absichern möchten. Wir handhaben es zwischenzeitlich so, dass uns die Anlage des Steuerbescheides eingereicht wird, wo diese Verkäufe berücksichtigt sind. Wer sich damit nicht einverstanden fühlt, kann uns auch gerne einen anderen Nachweis vom Finanzamt vorlegen. Wer sich weigert etwas vorzulegen, dem müssen wir leider die gewerblichen Produktion für unsere Schnittmuster verbieten. Denn dann ist für uns die Überprüfung natürlich wieder nicht möglich und (das könnt ihr dem ersten Beitrag zum Thema entnehmen) auf diese Schiene möchten wir nicht mehr .

Unser Fazit: Wer meint sich im unternehmerischen Kreise bewegen zu müssen und dies nicht anzeigen möchte, kann das gerne tun, aber wir werden dies definitiv nicht unerstützen und dulden!

WER ES IMMER NOCHT NICHT GLAUBEN WILL, HIER FOLGT BARES GESETZ: 

§ 14 BGB, § 1 GewO, § 13 BGB, § 1 HGB. 
Ihr könnt auch weiterhin uns von euren „Sonderregelungen“ berichten. Wir sind Urheber UNSERER Schnittmuster und wir sind nicht zuletzt selbst Unternehmer und werden uns verständlicherweise selbst schützen und deshalb im rechtlich vorgesehenen Rahmen bewegen und KEINESFALLS die Erlaubnis erteilen, weil sich jemand gerne „sein Hobby gegenfinanzieren möchte, weil der Stoff ganz schön teuer ist“ (so die Aussage einer Leserin).Unser Tipp: Bei Unsicherheiten empfehlen wir immer den direkten Kontakt zum Gewerbeamt bzw. Finanzamt. Zudem hilft es sich einfach mal das Gesetz vorzunehmen. Die Paragraphen findet ihr oben. Im Zweifelsfall sucht man sich noch einen Steuerberater oder einen Anwalt.


 – Dieser Beitrag spiegelt unsere eigene Meinung, Denkweise und unsere Erfahrungen wieder. Er wurde eigens von uns recherchiert und ersetzt in keinem Fall eine Rechtsberatung. Im Falle des Falles kann sich auf diesen Beitrag nicht berufen werden.