Heute einmal wieder ein kritischer Beitrag – bzw. ein informativer. Uns fällt in letzter Zeit wieder mal massiv auf, dass in augenscheinlichen Produktposts steht „habe ich rausgesucht“, „besorgt bei xy“, „dort gefunden“ oder oder oder. Diese Äußerungen stellen für den Leser keine Eindeutigkeit dar, ob es sich nun um Werbung handelt, haben wir recht? Dann dürfte dieser Beitrag sowohl für Leser als auch für Blogger interessant sein.
Ein Blog zu betreiben boomt gerade zu in der heutigen Zeit. Klar, ist die Aussicht verführerisch mit seiner eigenen Seite vielleicht auch noch ein paar Pennys zu verdienen. Wie schnell man aber da die private Sparte verlässt und ins gewerbliche hineinrutscht ist nicht jedem klar. Wir haben darüber schon mehrere Beiträge verfasst:
Davon mal ganz abgesehen ist eben die Werbung für andere Plattformen, Produkte oder Firmen, sobald dafür Ware oder Geld fließt: gewerblich einzustufen…
Werbung, die nicht werblich klingen soll
Kommen wir nun aber zum Knackpunkt. Man liest wieder mal darüber, welch tolle Sachen präsentiert werden und „besorgt“ oder „herausgesucht“ wurden, so ist es oftmals als Leser natürlich nicht nachvollziehbar, ob da nun Werbung „erkauft“ wurde oder Blogger xy aus eigener Tasche bezahlt hat und genau dieser Sachverhalt macht es zum Spiel mit dem Feuer.
Seit 2004 gibt es ein Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) – nochmal zur Verdeutlichung, es ist ein Gesetz, keine Richtlinie oder ein Leitfaden! In diesem Gesetz wird gefordert, dass u. a. Angaben für den Verbraucher nachvollziehbar und vergleichbar sind. Zudem soll Konkurrenz und Verbraucher vor rechtskonformer Werbung geschützt werden mithilfe dieser Niederschrift.
Nun haben wir uns einmal die Mühe gemacht und ein Gerichtsentscheid ergoogelt: Das Kammergericht Berlin entschied Mitte des Jahres 2006, dass Werbung als solche klar erkennbar sein muss und vom übrigen Inhalt der Angebote (Print- wie Onlineangebote) eindeutig getrennt sein, § 13 Abs. 1 Satz 1 MDStV.
Zudem wurde entschieden, dass Medien Links von Onlineplattformen, die zu extrernen Seiten mit Werbeprodukten führen, innerhalb des Textes als Werbung kenntlich gemacht werden müssen„. Wer das nachlesen möchte, kann gerne diesen Link folgen. http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=317 (aufgerufen am 08.11.2014)
Dort ist unter anderem auch folgende Passage abgedruckt: „…Eine relevante Täuschung im Sinne des § 4 Nr. 3 UWG liegt stets vor, wenn dem Leser eine entgeltliche Anzeige als schlicht redaktioneller Beitrag präsentiert wird. Unlauter ist hierbei insbesondere, wenn Anzeigen in Stil und Aufmachung von Reportagen oder redaktionellen Beiträgen gebracht werden, ohne den Anzeigencharakter deutlich zu machen…
„(Quelle: Rechtsanwalt Thomas Gramespacher / http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=317)
Weiterhin wird beschrieben, dass für den Leser, wie schon erwähnt eine Eindeutigkeit herrschen sollte. Leider wird hier (so unser Eindruck) bares Gesetz mit Füßen getreten. Den Aspekt, den wir dabei noch wesentlich schlimmer finden, ist, dass auf 4 verschiedenen Blogs die Sachen eindeutig als „zur Verfügung gestellt durch“ oder „gesponsert“ gekennzeichnet werden, aber bei dem 5. Blogger sollen die Sachen plötzlich „besorgt“ wurden sein? Dass sich hier Leser nicht verkackeiert vorkommen ist uns ein Rätsel.
Gefahr nicht unterschätzen bitte!
Nun mag manch Webseitenbetreiber denken: „Mir doch schnuppe, wenn die Firma dann eins auf den Deckel bekommt“, aber ganz so einfach ist das nicht. In einem weiteren Gerichtsurteil (Grundsatzurteil Az. I ZR 121/03) wurde eindeutig festgelegt, dass auch der Betreiber einer Webseite für die Schleichwerbung haftbar gemacht werden kann und im Falle des Falles auch für den entstandenen Schaden bealngt werden kann, wenn er die Prüfung des Inhalts der Werbeanzeigen unterlassen hat oder den Rechtsverstoß grob fahrlässig übersieht. Wer Werbung eindeutig nicht kennzeichnet, obwohl es sich um Werbung handelt – handelt nicht nur grob fahrlässig, sondern in unseren Augen sogar vorsätzlich.
Abmahngefahr?
Die Gefahr einer Abmahnung sollte man übrigens auch nicht unterschätzen, denn diese kann nicht nur von seitens der Verbraucher kommen, sondern auch von Firmen, die sich in ihrem Wettbewerb bedroht oder hintergangen fühlen.
Und jetzt mal ehrlich: So macht das Bloggen keinen Spaß. Es macht doch nichts, wenn man ehrlich ist und den Lesern sagt, ja, das habe ich bekommen und ich schreibe euch meine ehrliche Meinung darüber.
Mehr möchten wir an dieser Stelle dazu nicht sagen. Es soll jeder machen wie er möchte, aber Verbraucher im Dunkeln tappen lassen, ist einfach unfair!
Deshalb kennzeichnen wir unsere Beiträge von je her eindeutig mit dem Wort -sponsored- oder
-sponsored Post- oder kostenfrei zur Verfügung gestellt durch… und schreiben zusätzlich von wem wir die Sachen oder Artikel bekommen haben.
– Dieser Beitrag spiegelt unsere eigene Meinung, Denkweise und unsere Erfahrungen wieder. Er wurde eigens von uns recherchiert und ersetzt in keinem Fall eine Rechtsberatung. Im Falle des Falles kann sich auf diesen Beitrag nicht berufen werden.
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Hallo zusammen,
mhm… also ich habe den Beitrag nun sehr aufmerksam gelesen und bin nun etwas verunsichert. Ich selbst habe erst seit kurzem einen Blog, aber ich schreibe oft und gerne in meinen Posts wo ich denn nun das benutzte Material/Stoffe/Stoffmuster gekauft habe. Das heisst, ich schreibe z.B. „Das Schnittmuster habe ich bei lalalalal gekauft.“ Und hinterlege dort meist einen Link, damit auch andere das Schnittmuster oder eben das Material schnell finden koennen… ist das nun Schleichwerbung und somit verboten???
Ich finde es immer sehr praktisch zu wissen, wo andere ihre Materialien gekauft haben und das mit einem einfach Link verbinden, damit man am Ende ohne grossen Aufwand die gleichen Produkte finden kann…
Viele Gruesse
Dominique
Nein, in dem Fall nicht – hier geht es darum, wenn man für das Vorstellen bezahlt wurde. Wenn jetzt Ebookersteller XYZ sagt „Stell mein Ebook vor und du bekommst dafür 10 €“, dann sollte das aus dem Text hervorgehen. Also kurzgesagt: Wenn die Empfehlung nicht rein von dir stammt, sondern du dafür eine Kooperation oder einen Deal eingehst, dann muss das aus dem Text hervorgehen, ansonsten bist du ganz frei.
Ihr Lieben,
vielen Dank für euren Beitrag. Mein Güte, ihr habt das so gut recherchiert, man merkt ihr kommt vom Fach.
Ich habe zwei kleine Fragen. Gibt es irgendwelche genauen Formulierungen, dass Blogger ihre Meinung als ihre Meinung darstellen und es keine Werbung ist? Ich meine, bei vielen Blogs steht ganz einfach Sponsored oder ähnliches und alles ist klar. Gibt es aber auch einen Ausdruck, dass der Beitrag ausschließlich auf meinen Mist gewachsen ist?
Gerade letztens habe ich einen Beitrag über unseren letzten Urlaub geschrieben und eigentlich wollte ich den Anbieter nennen, hab mich aber absolut nicht getraut, weil ich mir nicht sicher war.
Die zweite Frage ist bestimmt sehr einfach für euch zu beantworten, ich wollte nur noch einmal nachhaken. Wenn ich im Blog Amazon Links zum PartnerNet nutze, muss ich sofort ein Gewerbe anmelden? Korrekt?
Danke noch einmal für eure vielen Mühen und liebste Grüße aus Bielefeld,
Ute
Hallo Ute,
wie wäre die Formulierung „Dieser Bericht entstand unabhängig und spiegelt meine eigene Erfahrung wieder“? Im Prinzip ist es aber so, dass nicht gekennzeichnet werden muss, wenn ein Bericht frei entstand. Diese Lücke ist gerade die, die eben ausgenutzt wird, da viele Blogger denken es würde sowieso nicht auffallen, wenn da bisschen Werbung versteckt wird. Wenn du über deinen Urlaub schreibst, dann würde ich einfach formulieren „Den Anbieter kann ich euch persönlich ans Herz legen“. Somit schließt es sich aus, dass du bezahlt wurdest, um etwas zu empfehlen.
Zur zweiten Frage, dass hast du korrekt erkannt. Genauso verhält es sich mit Google Werbeanzeigen. Du betreibst damit aktiv Gewinnerzielungsabsichten und wirbst, um dich zu bereichern (entweder Geld oder Gutschein). Ich würde dies in dem Fall schon eindeutig beim Finanzamt anzeigen und denke, dass diese (sofern es ein geringer Betrag ist) sich damit einverstanden erklären, dass es einfach in der jährlichen Steuererklärung in Anlage F angegeben wird.
Viele Grüße Sabrina
Danke dir 😉
*seufz* Ja da fallen mir gerade so einige Blogs ein, die gesponsertes nicht kennzeichnen.
Danke, dass ihr immer so toll aufklärt und aufmerksam macht. =)
Faktisch gesehen müsste auf so mancher Technik- oder Gamesseite / Zeitschrift da der Bär steppen. Alleine was da von der Industrie zu Testzwecken versendet wird ist gigantisch. Und nicht immer findet man da gleich nen Hinweis auf Testprodukte die zur Verfügung gestellt wurden.
Ich versende auch gerne Produkte an Blogger – aber ich spiele nicht mit Unwissenheit, sondern lasse dem Blogger die freie Entscheidung, was er damit macht und wie er darüber schreibt. Niemand braucht irgendwelche Lobhymnen über ach so tolle Produkte, die sowieso einfach nicht stimmen. Ein Hinweis, dass das Produkt zur Verfügung gestellt wurde, ist doch absolut in Ordnung. Übrigens gibt es genug Portale (auch wirklich sehr bekannte) die gern mal Advertorials als redaktionellen Beitrag tarnen und nicht auszeichnen. Für nen mittleren vierstelligen Betrag ist das heutzutage kein Problem.
Ich behaupte jetzt einfach mal, dass da Blogger mit „0815 Produktpräsentationen“ da eher das kleinere Übel sind.
Huhu, ja das ist natürliche auch eine Seite, die ich im Beitrag gar nicht bedacht habe. Gerade auch wenn in videos da fest. Brandings gesetzt werden oder wie du schon schreibst renomierte seiten da Werbung verschleiern. In Bezug auf Gamingportale kenne ich die Regelungen allerdings nicht, auch bei Büchern ist das nicht eindeutig.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das UWG zwischen der Kosmetikprobe, dem PC-Spiel, einer Ladung Windeln, einem Toaster und Büchern unterscheidet.
Hallo ihr Beiden.
Ich hatte letztens gerade eine „Kooperationsanfragen“ die ich nicht angenommen habe, weil die Firma folgendes gefordert hat: keine (überschwängliche) Bewerbung der Seite, kein „Sponsoring“ kein „zur Verfügung gestellt“, do-Follow-Link zum Shop, sogar ein genauer Wortlaut der „Bewerbung“ stand dabei….
Ich denke, die Firmen suchen gezielt „neuere“ Blogs aus, die sich vielleicht noch nicht das Wissen angeeignet haben und die um wenig Geld das machen was sie wollen… unterstelle ich ihnen jetzt einfach mal…
Deswegen möchte ich euch einfach mal DANKE sagen, für eure tollen „Aufklärungspost“…. Danke, für die viele Arbeit die ihr euch macht!!
Liebe Grüße
Veronika
Hutu Veronika, genau solche Mails erhalten wir auch oft und es kommt uns oft wirklich so vor, als würde da mit der Unwissenheit gespielt.
… ihr habt in eurer Sidebar ein paar Icons (Pinterest und Twitter) diese Icons unter liegen dem Markenschutz und dürfen weder in ihrer Form noch in ihrer Farbe verändert werden, d.h. ihr macht euch mit den grauen Icons strafbar und könnt abgemahnt werden. So schnell kann es gehen, man denkt sich nichts „böses“ und schwupps sitzt man in der Abmahnfalle, sicherlich habt ihr Recht mit eurem Artikel, dennoch handeln viele aus der Unwissenheit herraus, denn oft klären einen die Firmen die diese gesponserten Teile zur Verfügung stellen gar nicht oder sogar wissentlich falsch auf!
Wir Blogger brauchen definitiv mehr Aufklärung, dank eurem Beitrag sind wir schon ein gutes Stück schlauer!!!
Dankeschön und viele liebe Grüße Rubinengel
Hallo Yvonne, mit den Buttons habe ich mich schon länger mal beschäftigt. Es ist nicht ganz richtig: Sie dürfen in Form und Farbe verändert werden – Facebook und Pinterest und Twitter erlauben einige Variationen. Unser grau ist natürlich nicht dabei, aber ich habe noch weiter recherchiert. Es ist bisher keine Abmahnung dieser Art bekannt und auch kein Vorgehen irgendeiner der Plattformen. Diese Icons werden tonnenweise als ganze Pakete angeboten. Es wäre aber schön, wenn du uns vlt. eine juristische Quelle oder Information nennen kannst, wo es wirklich zu rechtlichen Konsequenzen kam wegen einer abgeänderten Farbe.
Ich habe noch eine Anmerkung vergessen, in den Richtlinien ist die Nutzung in schwarz/weiß übrigens erlaubt und die Icons mit der Aktivierungsmöglichkeit sind selbst in grau…trotzdem danke für deinen Hinweis.
Bestes Beispiel waren z.B. die Abmahnungen von Jack Wolfskin womit nie einer mit gerechnet hätte http://www.markenmagazin.de/abmahnung-jack-wolfskin-tatzen-logo/ Das es bislang keine Abmahnung gab, heißt nicht das die Unternehmen morgen schon welche rausschicken 🙁
Ich finde die Dpma auch ziemlich verworren und unübersichtlich
Mehrfach schon hatte ich überlegt meinen Blog zu schliessen, mein Gewerbe bzw. meine Shop habe ich genau deswegen geschlossen. Ständig muß man seinen Blog/Shop überprüfen und auf den neuesten Stand halten damit man ja Rechtskonform ist, immer mit der Angst im Nacken das irgendeiner mich abmahnt.
Bitte macht weiter mit eurer Aufklärung, das ist so wichtig und schützt uns Kleinen vor dem Finanzdesaster!!!
Viele liebe Grüße Rubinengel
Die Aktion von j. Wolfskin kenne ich. Das ist aber nochmal etwas ganz anderes. Wir verkaufen ja keine facebooklogos sozusagen. Auf jeden Fall eine interessante Geschichte. Ich werde mir nun die Mühe machen und die Netzwerke direkt wegen der icons anschreiben
Danke. Danke. Danke.
Bei den meisten Beauty Blogs hat sich das schon rumgesprochen.
Aber ich kenne mindestens zwei Mama Blogs, die sehr, sehr ssseeeehhhr viel Werbung machen und es so schwammig darstellen, dass der unwissende Leser meint, die Person kaufe das alles selber. Dazu handelt es sich oftmals um teure Kinderprodukte, und die Bloggerinnen scheinen sich nicht bewusst zu sein, dass sie damit auch noch die Leser unter Druck setzen. Denn die wollen ja auch mithalten können, mit Frau Supermama, und auch all die tollen Sachen für Ihre Kinder kaufen. Ganz schlimm … zumal manche Blogs so kommerziell geworden sind, dass es gar keine Spaß mehr macht, dort zu lesen. Zumal ich als Bloggerin natürlich auch weiß, hinter welchen Links Einnahmen stecken … und es in manchen Fällen einfach zuviel des Guten ist.
Liebe Grüße
Stephanie
Hallo Stephanie, wie heißt der Anbieter? Kannst du das verraten? Bin selbst auch auf der Suche nach einer Plattform 🙂 danke
Ich arbeite mit einem Anbieter zusammen der darauf sehr genau achtet und ich bin heilfroh darüber. Leicht verdient sind die Sachen nicht, denn es müssen genau Vorgaben eingehalten werden, wie Wortzahl „No-follow-Links“ den Hinweis sponsored zusätzlich habe ich ein Gewerbe angemeldet und auch ein Impressum, ich wundere mich auch sehr oft über viele Blogs die Ihre Leser ein bisschen „verkackeiern“ und die nicht merken das hier eigentlich ganz offen geworben wird aber es steht nirgends drunter.
Ich persönlich unterscheide übrigens ganz deutlich für mich ob ich privat Tipps gebe inkl. Links zu Ausflügen oder Stoffen, oder ob ich dies wirklich poste weil das jemand von mir wünscht.
so sollte es auch sein – am Ende ist man eben einfach auf der sicheren Seite. Ich denke auch, dass sich die Kosten einer Abmahnung nur die wenigsten Bloggern leisten können.