Hallo liebe Mitleser,

gestern startete unser Blogjubiläum und doch möchte ich diesen Tag nutzen, um ein kritisches „HALLO GEHTS NOCH?“ mal nach draußen zu richten. Extra dafür habe ich mir nun ein paar Minütchen freigeschaufelt, während der kleine Minimann wohlig schläft, wird der große Minimann von seiner Oma bespaßt (wir sind hier alle drei bei Oma einquartiert, da uns die Erkältung ziemlich gepackt hat.)

Nun aber zum Kernthema:

In meinen ersten Wochen als frischgebackene Zweitmama musste ich einige Fakten schlucken, die mich in Sachen Familienfreundlichkeit wirklich zusammenzucken lassen und mir die blanke Gänsehaut die Arme hoch treibt. Deutschland ist ein Sozialstaat – liest man ja immer wieder. Deutschland will familienfreundlicher werden – das betonen doch die „großen“ Politiker immer wieder! Kinder sind für unser Land wichtig – das weiß doch jeder?

Tja, in diesem Zusammenhang stellen sich mir dann aber ein paar drückende Fragen, die mit WARUM beginnen.


WARUM gibt es seit 2013 ein neues Elterngeldgesetz, dass Mütter, die nebenbei selbständig waren dermaßen benachteiligt, dass sie sich die Selbständigkeit neben ihrer Hauptanstellung sogar hätten sparen können? 

Ihr fragt euch, wieso ich so etwas schreibe?

Folgende Situation ist bei mir der Fall: Seit 2007 (mit Ausbildung gerechnet) bin ich hauptberuflich Angestellte im ö.D. und beziehe dort ein monatlich regelmäßiges Einkommen, so auch 12 Monate vor Mutterschutzbeginn. Zudem bin ich seit Januar 2012 selbständig als Freiberuflerin, meldete diese jedoch wohl wissend zum 31.12.2013 ab und erwirtschaftete keinen Gewinn. Wie ich jetzt lernen musste, habe ich mir so selbst in Fleisch geschnitten. Durch die Nebenselbständigkeit (es spielt dabei keine Rolle, dass ich diese mit max. 5h / Woche ausgeübt habe und ohne Gewinn oder sie gar nicht mehr existiert, da abgemeldet wurde) werden nicht die 12 Monate vor Mutterschutz als Berechnungsgrundlage genommen, sondern das Kalenderjahr, in meinem Fall 2013. Dies bedeutet im Kehrschluss, dass mir der gesammte Mutterschutz mit dem Mutterschaftsgeld, welches eine Lohnersatzzahlung darstellt, weg fällt. Grundlage bilden nun 10 Monate Lohn aus 2013 sowie anteilig etwas aus November. Dezember geht mit 0 € ein und da die Nebenselbständigkeit keinen Gewinn brachte, bringt mir dies auch nichts. In der Summe fehlen mir nun monatlich 150 € – NUR WEIL ICH EIN KLEINGEWERBE betrieben habe. Liebes Deutschland! DANKE für diese super Gesetzesänderung und danke, dass du an den Kindern sparst!!!

Noch härter wie mich, hat es eine Mama getroffen, deren Fall ich auf Facebook verfolge. Sie hat im Kalenderjahr 2013 nur 20 h KLEINSTgewerbe betrieben, wird aber nach dem gleichen Prinzip wie ich behandelt – als als Selbständige und hat somit auch die Einbussen während der Mutterschutzfrist. Ihr fehlen in dem Fall aber nicht nur 150 € im Monat, sondern fast die Hälfte des eigentlichen Elterngeldes, wenn man von einer Angestellten ausgeht.

Betroffen können sich übrigens gerne hier sammeln und aktiv werden: https://www.facebook.com/groups/618660984854073/

Da mich dieses Gesetz wirklich stark aufstoßen lässt, starte ich hier einen Aufruf: Liebe Mamas, die ebenfalls von diesem neuem Gesetz (also seit 2013) betroffen sind und das nicht so hinnehmen wollen – bitte meldet euch bei mir via Mail info@mamahoch2.de. Zudem suche ich Mütter, die bereits erfolgreich Widerspruch eingelegt haben oder Erfahrungen mit dieser Thematik sammeln konnten.

Nachtrag zur Verdeutlichung: Kommt euer Kind im April 2014 zur Welt, ist es weniger kritisch, da auch die Mutterschutzfrist im neuen Jahr liegt und ihr 2013 voll gearbeitet habt – Es gibt also auch Kombinationen, die sich nicht weiter tragisch auswirken!

 

WARUM muss man das, was man sich während des Elterngeldbezuges dazuverdient zurückzahlen?

Die logische Konsequenz, um das Elterngelddefizit zu „stopfen“, wäre nun für mich nebenbei etwas weiterarbeiten in meiner Freiberuflichkeit – Pustekuchen. Bei Paul habe ich diesen Fehler damals gemacht und durfte jeden dazuverdienten Cent im Nachhinein zurückzahlen! Bitte bitte macht nicht den Fehler und geht im Rahmen eures Elterngeldbezugs nebenbei arbeiten – der Einzige der daran verdient, ist der Staat. Ihr kommt auch nicht drumherum, denn es wird auf jeden Fall die Einkommenssteuererklärung, die in der Bezugszeit liegt, von euch verlangt und dort stehen ja alle Fakten drin.

Wer sich übrigens vor der Nachzahlung schützen möchte und trotzdem gerne „Gewinn erwirtschaftet“, sollte sich schon vorab auf 300 € Sockelbetrag runtersetzen lassen – so geht man auf Nummer sich, auch wenn es wirklich hart ist.

WARUM werden Verheiratete in Sachen Elterngeld sogar noch ausgeputzt?

Ich gebe es zu, ich habe nicht schlecht geschaut, als ich erfuhr, dass manche Verheiratete rund 2000 € am Jahresende zurückzahlen durften, weil Elterngeld bezogen wurde. Dieser Fakt verunsicherte mich sehr, so sehr, dass ich prompt meine Steuerberaterin anrief. Was ich dort hörte, machte mich richtig wütend. Sie meinte, dass wir uns mindestens 1-2 Monatszahlungen „ansparen“ sollen (das ist der Witz an sich, denn wie soll man bei 600 € Elterngeld  und 2 Kindern so viel sparen??). Der Grund ist, so wie ich es verstanden habe eine echte Falle, die von unserer Regierung selbst gelegt wurde. Verheiratete sind zusammen veranlagt und dann kommt das Wort Progressionsvorbehalt ins Spiel, was sich wiederum auf die Steuerzahlungen des Mannes auswirken kann und die damit verbundene Steuererklärung am Jahresende.

 

Liebe Verheiratete und teilweise auch Unverheiratete – bitte denkt daran, dass ihr unter Umständen im Jahr des Elterngeldbezuges eine fette Steuernachzahlung erhalten werdet und fangt am besten schon vorher an zu sparen oder mit eurem Steuerberater einmal zu überschlagen! Ich weiß, dass bei uns definitiv ein „Brocken“ kommen wird :-(!
Nachtrag – hier die aktuelle Regelung lt. Elterngeldbescheid: „Das Elterngeld unterliegt der Steuerprogression, d. h. es wird Ihrem übrigen zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet mit dem Betrag, der im steuerlichen Veranlagungszeitraum bezogen wurde und bestimmt die Höhe des individuellen Steuersatzes. Das Elterngeld wird selbst nicht versteuert. Dem Finanzamt werden nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres die Daten über die im Kalenderjahr gewährten Elterngeldleistungen sowie die Dauer des Leistungszeitraumes elektronisch übermittelt (§ 32 b Abs. 3 EStG)“

Ich wollte mit diesem Beitag jetzt kein Mitleid erzeugen, sondern einfach mal aufzeigen, welche Lücken das System hat und wenn jeder es mit Schulterzucken nimmt und es keinen interessiert, wird sich daran auch nie etwas ändern 🙁

 

Ich freue mich jetzt schon auf „Geichgesinnte“ und danke für Kommentare!



Aufgrund der vielen Nachfragen zum Thema Nebengewerbe und Hauptberuf in Sachen Elterngeld und dem gesamten Widerspruchs- und Klageweg habe ich einen speziellen Post dazu verfasst: https://www.mamahoch2.de/2014/04/elterngeld-bei-nebengewerbe-update.html