Hallo liebe Mitleser,
gestern startete unser Blogjubiläum und doch möchte ich diesen Tag nutzen, um ein kritisches „HALLO GEHTS NOCH?“ mal nach draußen zu richten. Extra dafür habe ich mir nun ein paar Minütchen freigeschaufelt, während der kleine Minimann wohlig schläft, wird der große Minimann von seiner Oma bespaßt (wir sind hier alle drei bei Oma einquartiert, da uns die Erkältung ziemlich gepackt hat.)
Nun aber zum Kernthema:
In meinen ersten Wochen als frischgebackene Zweitmama musste ich einige Fakten schlucken, die mich in Sachen Familienfreundlichkeit wirklich zusammenzucken lassen und mir die blanke Gänsehaut die Arme hoch treibt. Deutschland ist ein Sozialstaat – liest man ja immer wieder. Deutschland will familienfreundlicher werden – das betonen doch die „großen“ Politiker immer wieder! Kinder sind für unser Land wichtig – das weiß doch jeder?
Tja, in diesem Zusammenhang stellen sich mir dann aber ein paar drückende Fragen, die mit WARUM beginnen.
WARUM gibt es seit 2013 ein neues Elterngeldgesetz, dass Mütter, die nebenbei selbständig waren dermaßen benachteiligt, dass sie sich die Selbständigkeit neben ihrer Hauptanstellung sogar hätten sparen können?
Ihr fragt euch, wieso ich so etwas schreibe?
Folgende Situation ist bei mir der Fall: Seit 2007 (mit Ausbildung gerechnet) bin ich hauptberuflich Angestellte im ö.D. und beziehe dort ein monatlich regelmäßiges Einkommen, so auch 12 Monate vor Mutterschutzbeginn. Zudem bin ich seit Januar 2012 selbständig als Freiberuflerin, meldete diese jedoch wohl wissend zum 31.12.2013 ab und erwirtschaftete keinen Gewinn. Wie ich jetzt lernen musste, habe ich mir so selbst in Fleisch geschnitten. Durch die Nebenselbständigkeit (es spielt dabei keine Rolle, dass ich diese mit max. 5h / Woche ausgeübt habe und ohne Gewinn oder sie gar nicht mehr existiert, da abgemeldet wurde) werden nicht die 12 Monate vor Mutterschutz als Berechnungsgrundlage genommen, sondern das Kalenderjahr, in meinem Fall 2013. Dies bedeutet im Kehrschluss, dass mir der gesammte Mutterschutz mit dem Mutterschaftsgeld, welches eine Lohnersatzzahlung darstellt, weg fällt. Grundlage bilden nun 10 Monate Lohn aus 2013 sowie anteilig etwas aus November. Dezember geht mit 0 € ein und da die Nebenselbständigkeit keinen Gewinn brachte, bringt mir dies auch nichts. In der Summe fehlen mir nun monatlich 150 € – NUR WEIL ICH EIN KLEINGEWERBE betrieben habe. Liebes Deutschland! DANKE für diese super Gesetzesänderung und danke, dass du an den Kindern sparst!!!
Noch härter wie mich, hat es eine Mama getroffen, deren Fall ich auf Facebook verfolge. Sie hat im Kalenderjahr 2013 nur 20 h KLEINSTgewerbe betrieben, wird aber nach dem gleichen Prinzip wie ich behandelt – als als Selbständige und hat somit auch die Einbussen während der Mutterschutzfrist. Ihr fehlen in dem Fall aber nicht nur 150 € im Monat, sondern fast die Hälfte des eigentlichen Elterngeldes, wenn man von einer Angestellten ausgeht.
Betroffen können sich übrigens gerne hier sammeln und aktiv werden: https://www.facebook.com/groups/618660984854073/
Da mich dieses Gesetz wirklich stark aufstoßen lässt, starte ich hier einen Aufruf: Liebe Mamas, die ebenfalls von diesem neuem Gesetz (also seit 2013) betroffen sind und das nicht so hinnehmen wollen – bitte meldet euch bei mir via Mail info@mamahoch2.de. Zudem suche ich Mütter, die bereits erfolgreich Widerspruch eingelegt haben oder Erfahrungen mit dieser Thematik sammeln konnten.
Nachtrag zur Verdeutlichung: Kommt euer Kind im April 2014 zur Welt, ist es weniger kritisch, da auch die Mutterschutzfrist im neuen Jahr liegt und ihr 2013 voll gearbeitet habt – Es gibt also auch Kombinationen, die sich nicht weiter tragisch auswirken!
WARUM muss man das, was man sich während des Elterngeldbezuges dazuverdient zurückzahlen?
Die logische Konsequenz, um das Elterngelddefizit zu „stopfen“, wäre nun für mich nebenbei etwas weiterarbeiten in meiner Freiberuflichkeit – Pustekuchen. Bei Paul habe ich diesen Fehler damals gemacht und durfte jeden dazuverdienten Cent im Nachhinein zurückzahlen! Bitte bitte macht nicht den Fehler und geht im Rahmen eures Elterngeldbezugs nebenbei arbeiten – der Einzige der daran verdient, ist der Staat. Ihr kommt auch nicht drumherum, denn es wird auf jeden Fall die Einkommenssteuererklärung, die in der Bezugszeit liegt, von euch verlangt und dort stehen ja alle Fakten drin.
Wer sich übrigens vor der Nachzahlung schützen möchte und trotzdem gerne „Gewinn erwirtschaftet“, sollte sich schon vorab auf 300 € Sockelbetrag runtersetzen lassen – so geht man auf Nummer sich, auch wenn es wirklich hart ist.
WARUM werden Verheiratete in Sachen Elterngeld sogar noch ausgeputzt?
Ich gebe es zu, ich habe nicht schlecht geschaut, als ich erfuhr, dass manche Verheiratete rund 2000 € am Jahresende zurückzahlen durften, weil Elterngeld bezogen wurde. Dieser Fakt verunsicherte mich sehr, so sehr, dass ich prompt meine Steuerberaterin anrief. Was ich dort hörte, machte mich richtig wütend. Sie meinte, dass wir uns mindestens 1-2 Monatszahlungen „ansparen“ sollen (das ist der Witz an sich, denn wie soll man bei 600 € Elterngeld und 2 Kindern so viel sparen??). Der Grund ist, so wie ich es verstanden habe eine echte Falle, die von unserer Regierung selbst gelegt wurde. Verheiratete sind zusammen veranlagt und dann kommt das Wort Progressionsvorbehalt ins Spiel, was sich wiederum auf die Steuerzahlungen des Mannes auswirken kann und die damit verbundene Steuererklärung am Jahresende.
Liebe Verheiratete und teilweise auch Unverheiratete – bitte denkt daran, dass ihr unter Umständen im Jahr des Elterngeldbezuges eine fette Steuernachzahlung erhalten werdet und fangt am besten schon vorher an zu sparen oder mit eurem Steuerberater einmal zu überschlagen! Ich weiß, dass bei uns definitiv ein „Brocken“ kommen wird :-(!
Nachtrag – hier die aktuelle Regelung lt. Elterngeldbescheid: „Das Elterngeld unterliegt der Steuerprogression, d. h. es wird Ihrem übrigen zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet mit dem Betrag, der im steuerlichen Veranlagungszeitraum bezogen wurde und bestimmt die Höhe des individuellen Steuersatzes. Das Elterngeld wird selbst nicht versteuert. Dem Finanzamt werden nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres die Daten über die im Kalenderjahr gewährten Elterngeldleistungen sowie die Dauer des Leistungszeitraumes elektronisch übermittelt (§ 32 b Abs. 3 EStG)“
Ich wollte mit diesem Beitag jetzt kein Mitleid erzeugen, sondern einfach mal aufzeigen, welche Lücken das System hat und wenn jeder es mit Schulterzucken nimmt und es keinen interessiert, wird sich daran auch nie etwas ändern 🙁
Ich freue mich jetzt schon auf „Geichgesinnte“ und danke für Kommentare!
Aufgrund der vielen Nachfragen zum Thema Nebengewerbe und Hauptberuf in Sachen Elterngeld und dem gesamten Widerspruchs- und Klageweg habe ich einen speziellen Post dazu verfasst: https://www.mamahoch2.de/2014/04/elterngeld-bei-nebengewerbe-update.html
Hallo,
bin gerade auf deinen Artikel gestossen.
Leider gibt es die Gruppe wohl nicht mehr auf Facebook.
Könnt ihr mir sagen bis wann ein Nebengewerbe abgemeldet sein muss, dass diese blöde Regelung (Kalenderjahr vorher) nicht greift?
Wir wollen Nachwuchs bekommen und ich überlege daher das Gewerbe abzumelden.
Hoff ihr könnt mir helfen.
Danke
Gruß Tanja
Hallo Tanja, für das Elterngeld wird immer das Kalenderjahr VOR Geburt zur Berechnungsgrundlage herangezogen (so ist der Stand nach dem jetzigen Gesetz) – wenn du also 2018 Nachwuchs planst, dann hättest du theoretisch schon zum 31.12.2016 abmelden müssen, damit die Selbständigkeit bei der Einstufung Kalenderjahr/oder 12 Monate vor Mutterschutz keinerlei Rolle mehr spielt…
Damit die Selbständigkeit keine Rolle bei der Berechnung spielt, müssen somit 12 Monate eines Jahres „sauber“ sein.
Damit das Elterngeld nicht gekürzt ist, ist es unbedingt zu empfehlen, die Selbständigkeit spätestens ab Geburt des Kindes „ruhig zu legen“. Ich habe es jetzt so gemacht, dass ich mein Kind im Januar 2017 bekommen werde (oder Februar) – als Berechnungsgrundlage dient bei mir komplett 2016 (da ich nachweislich Mischeinkommen hatte -> das entnehmen die dem Steuerbescheid, moscheln ist also nicht). Ich lege jedoch während der Elternzeit meine Geschäftsführertätigkeit komplett nieder und lasse mir weder Gewinne noch andere Löhne auszahlen, sodass ich während der Elternzeit keine Kürzungen in Kauf nehmen muss. Für mich ist es in diesem Fall positiv, da ich 2016 ein „gutes Jahr“ hatte, es kann aber wie in dem Artikel oben beschrieben auch total nach hinten losgehen…
Ich habe auch NULL Elterngeld angerechnet bekommen (für 3 Monate) als ich im 5 Monat Schwanger erfahren habe, dass ich Insolvenzgeld für die nächsten 3 Monate bekomme. Wobei ich bis zum Schluss der Schwangerschaft gearbeitet habe (also bis zum Mutterschutz). Die Elterngeldstelle sagte dann nur: „ja, hier gibt es wohl eine Lücke im Gesetz“… Somit wurde mein Elterngeld nur auf 9 Monate angerechnet, wobei ich schon die letzten 12 Monaten gearbeitet habe… Insolvenzgeld und Kurzarbeitergeld sind wohl gleich gestellt, wobei bei Kurzarbeit kann man zumindest Zuhause bleiben…
Oh das liebe Thema Elterngeld… wir haben uns auch grün und blau geärgert. Es wird gepredigt Deutschland brauche mehr Kinder und dann stehen die jungen Eltern da und gucken in die Röhre.
Aber gut, dass du diesen Post verfasst hast! Ich habe mit dem Gedanken gespielt als Nebentätigkeit mich selbstständig zu machen. Das werde ich jetzt erstmal lassen, bis die Kinderplanung abgeschlossen ist. ..
Liebe Janina, bitte lass es 😀 Du wirst dich nur ärgern. Warte lieber darauf, dass einige der laufenden Klagen erfolgreich (toi,toi, toi) sein werden und somit das Gesetz gekippt werden kann.
Ich habe mich glücklicherweise noch rechtzeitig darüber informiert, dass das Kalenderjahr bei mir greift. Kann deinen ärger gut verstehen! Aber warum werden bei dir November und Dezember nicht mit veranlagt, wenn du da doch gearbeitet hast?
Ich habe da nicht gearbeitet, sondern war in Mutterschutzfrist – war vlt. etwas dämlich ausgedrückt. Als reine Angestellte hätte man so ja einfach die 12 Monate vor dieser Frist als Berechnungsgrundlage genommen, aber nun nimmt man das volle Jahr und nullt den Mutterschutz
Oh je 🙁 eins habe ich nicht verstanden: Warum bekommst du denn für November und Dezember nichts angerechnet, wenn du da doch gearbeitet hast?
Das ist der Teil, den ich auch nicht verstehe oder verstehen möchte. Ich werde wie eine Selbständige behandelt und im Nov. Dez. war ich im Mutterschutz – da das eine Lohnersatzleistung darstellt, wird es genullt.
Mich hat es 2x erwischt. Gehe seit meinem 17.Lebensjahr Vollzeit arbeiten( 3Jahre Ausbildung dann 40 Std. Woche) 3 Wochen vor dem positiven Test hat mein Betrieb Kurzarbeit angemeldet und ich habe aufs Elterngeld nur den Betrag angerechnet bekommen den ich selbst durch Std. verdient habe. Also nichts. Habe dann den Mindestsatz bekommen.
Wir wollten ein 2. Kind. Um zu erhöhen hätte ich nat. 12 Monate Voll arbeiten müssen, was leider nicht möglich ist da ich unter der Woche „Alleinerziehend bin und Mann nur am Sonntag zuhause ist. Haben dann alles durchgespielt und sind dann zum Entschluss gekommen nicht erst ewig zu warten. Der Abstand der Geschwister sollte nicht zu groß werden. Da ich dann „nur“ 5 Monate halbtags arbeiten war und dann erneut in Elternzeit ging habe ich wieder den Mindestsatz.
Selbst der Mann in der EG-Stelle meinte das es ne Sauerei ist und Dtschl. sich nicht wundern braucht das es immer mehr Einzelkinder gibt. Die meisten haben Sauteure Krippenplätze und gehen dswg. erstmal nur halbtags arbeiten. Wenn das Kind 3 ist versuchen sie ein Jahr Voll zu gehen, haben dann schon genug mitbekommen und verzichten dann darauf nochmal von vorne anzufangen.
Ja, du sagst es – mit dem Kindergeld lässt sich in der heutigen Zeit nicht einmal mehr der Kitaplatz bezahlen
Als ich mit meiner Großen 2005 Elternzeit hatte, musste ich mit 200 Euro im Monat auskommen (altes Erziehungsgeld). Das ging auch irgendwie. Und außerdem kannst du als Verheiratete ja auch in Steuerklasse 3 wechseln um MEHR Elterngeld zu erhalten. Darauf schimpft auch niemand!
Meine Freundin in der Schweiz bekommt für 14 Wochen Ersatz. Danach ist Schluss. Es könnte also auch schlimmer sein!
schlimmer geht immer, ich will auch nicht heulen, aber gerne genauso behandelt werden, wie es ist. Ich habe 12 Monate gearbeitet und möchte das auch bitte bekommen. Übrigens wäre die 3 totaler Nonsens, weil ich weniger habe als mein Mann
Vielleicht sollte man ein Hinweisbroschüre dazu anfertigen wie unvorteilhaft das angelblich tolle Elterngeld ist. Und ich denke ein schönes Schreiben an die Familienministerin wäre auch langsam angebracht. Denn aus dem Weg gehen diese Fallen kann man ja gar nicht weil man ja eigentlich gezwungen ist Elterngeld zu beantragen.
man kann den Sockelbetrag verlangen und somit das Minimum – die nachzahlung ist auch nicht zwangsweise bei jedem Ehepaar, aber es trifft leider viele
Super! Uns ist noch aufgefallen, dass sich Kindkranktage im Jahr vor der Elternzeit (mit 2.Kind) auch negativ auf das Elterngeld auswirken, da man da ja Krankengeld bezogen hat und das nicht mitgerechnet wird. Haben dagegen Einspruch erhoben und Beschwerde im Bundestag eingelegt. Natürlich ohne Erfolg. Aber wenn sich keiner wehrt, wird sich da auch nix ändern. Also nicht locker lassen!
Wie stark sich der Progressionsvorbehalt auswirkt, ist abhängig von allen Einkünften im Haushalt. Und um die zu senken, hilft nur Belege sammeln. Fahrten zum Arzt ( z.B. zur U ), Büromaterial, evtl. Kinderbetreuung, …die Liste ist quasi endlos. Mit ein bisschen Planung und Buchführung können hier ganz schöne Summen auflaufen, die unterm Strich die Nachzahlung reduzieren….
Ich schwöre dir, dass ich jeden Schnippsel nun sammeln werde 😉
http://www.steuerklassen.com/steuern/progressionsvorbehalt-rechner/allo
Na du machst mir ja Angst.
Das musste ich gleich mal g**geln.
Hier ein guter erklärender Artikel.
Für mich persönlich wichtig sind der vorletzte und letzte Absatz.
leider ist bei mir die Seite nicht abrufbar. Könntest du es hinein kopieren? Mich würde das auch interessieren – DANKEEEEEEE
http://www.steuerklassen.com/steuern/progressionsvorbehalt-rechner/
So nun hoffentlich nützlich.
Ja, ich weiss dat ist kein Trost, aber mir ging es ähnlich. … war durch die ss krank geschrieben und so wurde für 5 von den 12 monaten dann das krankengeld zur Berechnung genommen…
Dadurch wurde mein elterngeld um 130 € kleiner und als alleinerziehende ist das sehr sehr schmerzhaft. .. ich könnte immer wenn ich diese familienloberei höre einfach losquietschen vor lachen und vor wut:-( da ich dann auch noch so weich bin und zwei jahre elternzeit nehmen wollte bekomme ich nun den MINDESTSATZ, den ich auch bekommeb hätte wenn ich nie arbeiten gegangen ware… eine Frechheit in meinen Augen!!!!:(
Gilt das mit dem zurück zahlen auch wen ich im Angestellten Verhältnis also auf meiner Arbeit während der Eltern Zeit z.b auf 400 euro arbeiten gehe?
Wenn du es im Elterngeldantrag angibst, wird das direkt verrechnet – also nein, meines Wissens nach musst du nichts zurückzahlen, sondern es wird gleich abgezogen. Machst du dies, obwohl es im Elterngeldantrag nicht angegeben wurde und meldest dies nicht der Elterngeldstelle machst du dich strafbar. Informiere dich aber bitte unbedingt bei der Elterngeldstelle nochmals, denn ich bin auch kein wandelndes Gesetzbuch 😉
Also ich arbeite nebenbei auf 450€ Basis und habe es gleich angegeben! Naja Gewinn macht man nicht viel so ca. 50€ aber man muss nichts zurück zahlen! Im zweiten Elterngeldjahr wird es garnicht aufs Elterngeld angerechnet!
…du sprichst mir soooo aus der seele!!! verarscht am laufenden band…und DA kümmert sich kein mensch von den obrigkeiten drum, weil man damit keinen wahlkampf gewinnt ….absolut traurig!!!!
aber die Kinder sind ja „soooooo“ wichtig – das ist reinste Geburtensenkung und es trifft immer den Mittelstand